Spende

Nicht genug, dem Schwachen aufzuhelfen,
auch stützen muss man ihn.
William Shakespeare

Wir geben Ihnen unser Wort: Ihre Spende kommt zu 100 % an!
Jeder Euro und Cent davon fließen in die Förderung unserer Projekte. Mit Ihrer steuerabzugsfähigen Spende finanzieren Sie keine Verwaltungskosten, Vorstandsgehälter, Dienstwägen oder Reisekosten. Das garantieren wir Ihnen als speedfeel-Team
Wenn Sie Herz zeigen und helfen möchten, können Sie dies mit einer Spende tun.

Spenden
Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde die Nachweispflicht von Spenden (§ 50Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV) neu geregelt. Künftig genügt für Spenden bis 300 € (bisher 200 €) der vereinfachte Nachweis durch Kontoauszug, d.h. eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Sie erhalten von uns – unabhängig von der neuen Regelung – automatisch eine Spendenbescheinigung ab einer Spende von 100 €, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können.
In jedem Kalenderjahr können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Unsere Bankverbindung:
Jürgen Pfaff || Paycenter ||

IBAN: DE09700170007241605872 BIC: PAGMDEM1
Vielen Dank!!!